… „Online-Schule(n)“
(Wie) Könnte solch ein Projekt überhaupt gelingen?
Auf Twitter nehme ich aktuell verschiedene Gruppierungen wahr, wie z. B. die Twitter-Initiative „BildungAberSicher (BAS)“, die die Einrichtung einer Online-Schule“ fordern. Um den föderalen Bildungsstrukturen und unterschiedlichen Bildungsplänen gerecht zu werden, wird dabei konkret jeweils eine solche staatliche „Online-Schule“ pro Bundesland gewünscht.
Mit der Einrichtung dieser „Online-Schulen“ ist häufig die Hoffnung verbunden, u. a. insbesondere Kindern aus „Schattenfamilien„, d. h. Familien mit vorerkrankten Familienmitgliedern, die hinsichtlich einer Corona-Infektion zu den vulnerablen Gruppen zählen, eine faire Bildungsteilhabe zu ermöglichen. Doch auch anderen Gruppen, wie z. B. mittel- oder langfristig erkrankten Kindern könnte ein solches Angebot eine große Hilfe für die Zeit der Rekonvaleszenz oder die Reintegration in das Schulsystem sein – für manche chronisch kranken Kinder und Jugendlichen wäre die „Online-Schule“ vielleicht auch eine neue Chance, einen staatlichen Bildungsabschluss zu erreichen, der ansonsten wegen großer Fehlzeiten nicht oder nur sehr schwer möglich wäre. Vielleicht wäre sogar auch eine systematische Unterstützung von Kindern möglich, die sich in einer Quarantäne-Situation befinden, selbst wenn diese „nur“ 2-4 Wochen andauern sollte.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gab es bereits eine Befassung des Ausschusses „Schule und Bildung“ des Landtages mit dieser Thematik, aufgrund eines von der Fraktion Bündnis’90 / Die Grünen eingebrachten Antrages. Darin heißt es u. a. zur Begründung: „Die Krisensituation hat aber gerade auch für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenssituationen plötzlich neue Chancen gebracht, die auf flexible Unterrichtsangebote im Distanzlernen angewiesen sind und die bislang von den Schulen nicht systematisch angeboten wurden. Das bedeutet Chancen für Kinder und Jugendliche, die temporär nicht am Regelunterricht teilnehmen können, sei es aus Krankheitsgründen, weil sie in Quarantäne sind oder bestimmte Handicaps haben. Zukünftig werden digitale Formate und Unterrichtseinheiten eine noch stärkere Bedeutung erhalten und müssen weiterentwickelt werden.“ Demzufolge wäre eine staatliche „Online-Schule“ ein zeitgemäßer Beitrag zur Inklusion von kranken Kindern und Jugendlichen.
Doch ist ein solches Projekt überhaupt realisierbar? Sind die Hoffnungen, die man mit einer solchen Idee verbindet, nicht zu hoch gehängt? Mein Blogbeitrag soll sich einigen Aspekten rund um die potentielle Einrichtung einer solchen staatlichen „Online-Schule“ widmen, um deren Machbarkeit abschätzen zu können.
Erwartungshaltungen
Nach meiner persönlichen Wahrnehmung werden – je nach Interessensgruppe – unterschiedliche Erwartungen mit einer solchen „Online-Schule“ verbunden:
- Die Gruppe der Schüler:innen scheint sich primär eine fundierte fachliche Unterstützung („Unterricht“ ohne Präsenz in einer konventionellen Schule), Motivation für den eigenen Lernprozess und auch Kontakte zu Kindern und Jugendlichen in der gleichen Situation (Vernetzung, persönliche Kontakte) zu wünschen.
- Eltern betroffener Kinder möchten nicht mehr dauerhaft die Lehrerrolle gegenüber den eigenen Kindern einnehmen müssen, die je nach Alter und Selbstorganisationskompetenzen der betroffenen Kinder u. a. dazu führen, dass sie selbst sich in nahezu alle schulischen Inhalte einarbeiten und diese vermitteln müssen. Die auf Dauer fragile Motivation der eigenen Kinder führte während der vergangenen Distanzlernphasen manches Mal zu innerfamiliären Konflikten, die – so die Hoffnung der entsprechenden Eltern – durch eine funktionierende „Online-Schule“ vermeidbar wären.
- Lehrkräfte könnten mit der Einrichtung einer „Online-Schule“ die Idee einer neu gedachten Schule verbinden, die ggf. einen idealen Nährboden zur Umsetzung von Ansätzen vom Lernen in einer Kultur der Digitalität, der 21th Century Skills (4K) und zeitgemäßen Lern- und Leistungsformen bieten könnte.
Welche Zielsetzungen könnte eine „Online-Schule“ verfolgen?
Die „Online-Schule“ könnte, basierend auf den Vorgaben der jeweiligen Bildungspläne, erkrankten Kindern oder Kindern aus Familien mit vorerkrankten Familienmitgliedern eine altersgerechte, individuelle und mit der jeweiligen (allgemein bildenden) Stammschule in enger Kooperation festgelegte Beschulung ermöglichen. Das vorrangige Ziel sollte bei den meisten Schüler:innen vermutlich eine möglichst reibungsarme Wiedereingliederung in die jeweilige Stammschule zu einem späteren Zeitpunkt sein.
Darüber hinaus müsste es aber auch angedacht werden, dass Kinder aus vulnerablen Gruppen dauerhaft feste Schüler:innen der „Online-Schule“ sein könnten. Es wäre zu diskutieren, ob diese „Online-Schulen“ staatliche Schulabschlüsse, wie z.B. den mittleren Schulabschluss (MSA) und das Abitur, anbieten könnten oder sogar sollten.
Dies wirft für mich jedoch dann sofort auch weitergehende Fragen nach der Leistungsmessung an einer „Online-Schule“ insgesamt auf: Sollen die Schüler:innen an ihren Stammschulen an Klassenarbeiten teilnehmen oder die Teilnahme an den Klassenarbeiten der Stammschule über die „Online-Schule“ ermöglicht werden? Sollten alternative Leistungsformate zu Bewertungen führen? Oder wären Noten an den „Online-Schulen“ überhaupt kein Thema?
Um diese Zielsetzungen realistisch erreichen zu können, wird es vermutlich nicht genügen, ein paar Lernvideos zu verschiedenen Themen auf eine Website zu stellen und den Schüler:innen zu vermitteln, wo diese zu finden sind. Als besondere Herausforderung dürfte sich u. a. die Gestaltung der Beziehungsebene zu den Schüler:innen erweisen, da eine „Online-Schule“ im Wesentlichen auf Begegnungen im digitalen Raum basiert. Es wäre ein durchaus umfangreiches Konzept nötig – einige Ideen dazu dazu möchte ich in den folgenden Absätzen zusammentragen.
Wie könnte der „Unterricht“ ablaufen?
Da die Schüler:innen aus ganz unterschiedlichen Schulen und von verschiedenen Lehrkräften kämen, wäre ein „herkömmlicher“ digitaler Unterricht, evtl. aber in kleineren Lerngruppen als an konventionellen Schulen, vermutlich zwar hilfreich – das Konzept der „Online-Schule“ müsste aber m. E. sehr viel mehr umfassen.
Es könnte zwar auch Input-Phasen in Online-Videokonferenzen oder per Lernvideo geben, aber dies müsste meines Erachtens z. B. durch individuelle Lernverträge zwischen einem fest zuzuweisenden Mentor bzw. einer Mentorin (Lehrkraft) der jeweiligen „Online-Schule“, der Stammschule und der/dem Schüler:in selbst erweitert werden: Jede Schülerin/jeder Schüler erhielte so eine relativ individuelle und vor allem persönliche Betreuung. Eine ähnliche Umsetzung gab es u. a. im Rahmen des Distanzunterrichtes in Baden-Württemberg schon im Schuljahr 2020/21, wo nämlich Lehrkräfte aus den Covid-Risikogruppen als Tutor:innen für Schüler:innen eingesetzt wurden, die als Angehörige einer vulnerablen Gruppe dauerhaft vom Präsenzunterricht befreit werden konnten.
Die Mentorin/der Mentor könnte den Lernweg einer Gruppe von Schüler:innen über eine festzulegende Zeit eng und verbindlich begleiten: Die Mentorin/der Mentor würden die Schüler:innen bei der Erfüllung ihrer Lernverträge unterstützen. Ein auf längere Dauer angelegtes digitales Bildungsangebot ist vermutlich ohne eine solche individuelle Betreuung für die Schüler:innen aus motivatonalen Gründen kaum durchzuhalten, wenn sie nicht ohnehin schon extrem gut selbstorganisiert sind. Fruchtbares Lernen findet in der Regel innerhalb eines Beziehungsgeflechtes statt! Eine besonders hohe Lernmotivation, Leistungshaltung und Selbstorganisation würde ich aber gerade von Kindern und Jugendlichen in einer solchen Extremsituation, wie sie eben zur Anmeldung bei der „Online-Schule“ führt, nicht erwarten wollen. Evtl. wären daher auch ergänzende Einzel-Hausbesuche der Mentorin bzw. des Mentors anzudenken, damit sich die am Lernvertrag Beteiligten gegenseitig persönlich kennen lernen können.
Zu der individuellen Betreuung müsste natürlich noch eine fachliche Begleitung durch Fachlehrkräfte aus der „Online-Schule“ hinzukommen. Die „Online-Schule“ könnte (evtl. mit Ausnahme des Sportunterrichtes?) prinzipiell alle Fächer der allgemein bildenden Schulen anbieten, wobei der Schwerpunkt vermutlich auf den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen liegen müsste. Jedoch sollten auch „Nebenfächer“ im Stundenplan abgebildet werden, wie z. B. Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Geschichte, Politik oder Geographie. Die Grundlage des Unterrichtes wäre dabei der jeweils eingeführte Bildungsplan für die vorgesehene Schulart bzw. Niveaustufe (GMS) des jeweiligen Bundeslandes.
Bei der Erstellung der Lernverträge für und mit den Schüler:innen der „Online-Schule“ wären m. E. bestimmte Aspekte zu berücksichtigen, darunter folgende:
- therapeutische Erfordernisse und Ruhephasen, die für die betreffenden Kinder und Jugendlichen wesentlich sind (dies gilt im besonderen Maße für die leider derzeit zahlenmäßig anwachsende Gruppe der Kinder & Jugendlichen mit #LongCovid / #PostCovid oder #MECFS, die oft sehr lange Ruhephasen benötigen!),
- die Motivationslage der Kinder und Jugendlichen sollte durch die Berücksichtigung spezifischer Interessen nach Möglichkeit verbessert werden, Projektarbeiten wären – je nach Schüler:in – ebenso zu ermöglichen wie eher input-orientierte Vorgehensweisen (z. B. bei Hochbegabten),
- die jeweiligen Lernziele sollten mit den Schüler:innen individuell festgelegt und auf deren Rahmenbedingungen abgestimmt werden,
- die Mentorin/der Mentor müssten den Kontakt zur Stammschule seiner Schüler:innen halten und den Lernfortschritt der Schüler*innen in der jeweiligen Stammklasse in die Lernverträge mit einfließen lassen – ähnlich wie bei den bisherigen Schulen für Kranke (bei stationären Krankenhausaufenthalten von Kindern).
Eine zusätzliche Überlegung betrifft Kinder und Jugendliche, die sich z. B. vorübergehend in einer quarantäneähnlichen Situation befinden: Die „Online-Schulen“ sollten den konventionellen Schulen ein Online-Angebot an Lehrmaterial (i. d. R. Video-Formate mit Aufträgen) zu den meisten Fächern und Themen anbieten, auf die diese bei Bedarf zurück greifen können, um ihre Schüler:innen in solchen Fällen unterstützen zu können. Eine besondere Chance für die „Online-Schule“ wäre es evtl. sogar, besonders innovative digitale Unterrichtseinheiten oder -projekte zu erarbeiten, deren Umsetzung z. B. durch geeignete und interessierte Universitäten und/oder Hochschulen evaluiert und optimiert werden könnten. Auch der Einsatz von bereits entwickelten KI-Verfahren zum adaptiven Lernen (z.B. das Tübinger Feedbook für den Englisch-Unterricht) könnten im digitalen Raum besonders gut eingesetzt, aber auch neu entwickelt werden. Somit könnte die „Online-Schule“ einen Beitrag für die Weiterentwicklung Schulsystem des jeweiligen Bundeslandes leisten, insbesondere auch im Sinne des neuen KMK-Papiers „Ergänzende Hinweise zum Lernen in einer digitalen Welt“. Ob die „Online-Schulen“ auch hybride Formate für Formate in (Teil-)Präsenz entwickeln sollten, könnte ebenfalls diskutiert werden, vgl. etwa die Ansätze der Universitätsschule in Dresden.
Wie könnte eine „Online-Schule“ personell aufgestellt werden?
Jede „Online-Schule“ benötigte eine Schulleitung, deren Unterrichtsverpflichtung – ähnlich wie bei konventionellen staatlichen Schulen – deutlich verringert sein müsste, um administrative und gesamtkonzeptionelle Leitungsaufgaben wahrnehmen zu können (Schulleiter:in, einer/einem stellv. Schulleiter:in und ggf. Abteilungsleitungen). Dabei wären Abteilungsleitungen i. d. R. für bestimmte Querschnittsaufgaben zuständig und betreuten darüber hinaus bestimmte Fachbereiche.
Eine „Online-Schule“ benötigte natürlich geeignete Lehrkräfte! Die Lehrkräfte müssten aus der jeweiligen Schulart stammen (z. B. GS-Lehrkräfte an einer „Online-Grundschule“, Sek-I-Lehrkräfte und/oder Gymnasiallehrkräfte entsprechend). Alle benötigten Fachbereiche wären so abzudecken, dass die Kleingruppen, die für den Fachunterricht gebildet werden müssten, eine Größe von z. B. zwölf Schüler:innen nicht überschritten. Jede Fachlehrkraft wäre zugleich immer auch Mentor:in und damit verantwortlich für eine Lerngruppe, die z. B. ebenfalls nicht mehr als 12 Schüler:innen umfassen sollte. Das Deputat der an einer „Online-Schule“ unterrichtenden Lehrkräfte könnte sich dann auf den Fachunterricht und die Mentoren-Tätigkeit aufteilen. Letztere wäre mit einem festzulegenden Anrechnungsschlüssel, dem fixe Tätigkeiten zugrunde lägen (s. Beschreibung des Mentoren-Konzeptes) zu vergüten. Die Lehrkräfte wären also in einer Doppelrolle tätig, als Fachlehrkräfte und als Mentor:innen. Zumindest in den ersten Jahren des Bestehens der „Online-Schule“ könnten Sonderanrechnungen (Entlastungsstunden) für die Ausarbeitung der für die „Online-Beschulung“ nötigen Konzepte und Materialien vergeben werden. Die Anrechnungen wären an konkrete Aufträge gebunden und müssten z. B. mit einem Tätigkeitsbericht verbunden werden. Zusätzlich benötigte sicher insbesondere die Schulleitungsebene in den ersten Jahren deutlich mehr Entlastungsstunden bzw. Verwaltungsstunden, um die Strukturen der „Online-Schule“ entwickeln und etablieren zu können.
Konzeptionell sollte eine „Online-Schule“ wahrscheinlich auch einen in Art und Umfang noch festzulegenden Support des jeweiligen Landesinstitutes für Lehreraus- und fortbildung erhalten, denn das hier beschriebene Material wird vermutlich nicht alleine von den Lehrkräften der „Online-Schule“ etnwickelt werden können.
Welche Lehrkräfte sollten in der „Online-Schule“ unterrichten?
Prinzipiell könnte jede Lehrkraft der entsprechenden Schulart an einer „Online-Schule“ unterrichten. Von Vorteil ist hierbei, dass der Wohnort der Lehrkraft innerhalb des Bundeslandes unerheblich wäre, da es vermutlich nur wenige Präsenztermine an der Schule selbst (einzelne Konferenzen, die nicht alle digital abgehalten werden können) bzw. bei den Schüler:innen z. B. für einzelne Hausbesuche erforderlich wären.
Anzudenken wäre evtl. auch ein System ähnlich dem des Auslands-Schuldienst: Lehrkräfte könnten sich für den Einsatz an der „Online-Schule“ für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 3 Schuljahre) bewerben. Nach Ablauf der Zeitdauer könnten die Lehrkräfte, in Abstimmung mit der Schulleitung der „Online-Schule“, ihren Einsatz einmal um die gleiche Zeitspanne verlängern, danach sollten sie an eine konventionelle Schule zurückkehren. Die Abordnungszeitspanne bzw. die Zeitspanne, in der eine Lehrkraft für den Dienst an der „Online-Schule“ tätig sein könnten, wäre für die Positionen im Bereich der Schulleitung ggf. länger als für normale Lehrkräfte. Ein solches System würde die „Online-Schule“ in einem Modus der Agilität erhalten, da ständig neue Lehrkräfte in der Schule beginnen würden. Für Lehrkräfte böten sich hierbei evtl. besondere Karrierechancen an, die diese besondere Erfahrung in ihrem Lebenslauf entsprechend angeben könnten.
Bei der Auswahl der Lehrkräfte sollten u. a. insbesondere auch Ausbilder:innen an den staatlichen Seminaren und Personen aus dem Bereich der Lehrerfortbildung besonders berücksichtigt werden, da sie bei der Konzept- und Schulentwicklung ganz besonders benötigt würden.
Einen weiteren Vorteil böte die Option, dass an der „Online-Schule“ Lehrkräfte eingesetzt werden könnten, die selbst einer vulnerablen Gruppe angehören und an konventionellen Schulen phasenweise nicht mehr in der Unterrichtspraxis eingesetzt werden können, jedoch weiterhin gerne unterrichten würden (z. B. Schwangere in der Corona-Zeit, rekonvaleszente Lehrkräfte in längeren Wiedereingliederungsprozessen o. ä.). Für diese Personengruppe entfiele dann eine Bewerbung, sie würden nach Bedarf und in Absprache dorthin versetzt werden können.
Zusätzlich zu den Lehrkräften sollten der „Online-Schule“ auch Schulpädagog:innen bzw. Schulsozialarbeiter:innen und Schulpsychologen:innen zugeordnet werden können, die sowohl die Lehrkräfte in ihrer Tätigkeit unterstützen als auch die Schüler:innen beraten und begleiten sollten. Gerade in der schwierigen Situation, die für die spezielle Gruppe der Schüler:innen der „Online-Schule“ typisch ist, wird eine professionsübergreifende Zusammenarbeit vermutlich zwingend erforderlich sein.
Welche grundlegenden Strukturen wären wichtig?
Die „Online-Schule“ müsste im hier skizzierten Fall eine staatliche Schule und damit auch der staatlichen Schulaufsicht unterstellt werden (private „Online-Schulen“ gibt es ohnehin schon). Nur so könnten Schüler:innen an der „Online-Schule“ auch staatliche Schulabschlüsse wie z. B. den mittleren Schulabschluss oder das Abitur erlangen. Damit ist der Staat bzw. das Bundesland zudem der Dienstherr der an der „Online-Schule“ tätigen Lehrkräfte und Personen anderer Professionen.
Die „Online-Schule“ müsste dann natürlich auf der Basis des landeseigenen Schulrechtes eingerichtet werden, dazu gehört z. B. auch eine bestimmte Konferenzordnung. Dies betrifft u. a. Gesamtlehrerkonferenzen, Fachkonferenzen, Schulkonferenzen etc. welche hauptsächlich digital durchgeführt werden können. Einige der Konferenzen sollten jedoch im Schuljahr auch in Präsenz stattfinden, damit sich die handelnden Personen auch aus dem persönlichen Kontakt kennen und Netzwerke leichter geknüpft werden können. Erforderlich sind vermutlich des weiteren Elterngespräche über die jeweiligen Lernstände der Kinder, diese können ebenfalls digital oder im Kontext der oben erwähnten Hausbesuche auch in Präsenz durchgeführt werden. Bei Bedarf müssten in einigen Fällen auch Hausbesuche bzw. Krankenhausbesuche, durch Lehrkräfte oder Sozialarbeiter*innen, ermöglicht werden.
Herausforderungen
Da Lernen in Beziehung stattfindet, vor allem bei jüngeren Kindern, müsste die Gestaltung der Beziehungsebene (wie oben bereits geschildert) sorgfältig bedacht werden. Die Detailtiefe der obigen Betrachtung ist sicher für eine konkrete Umsetzung sicher noch lange nicht ausreichend, die Grundidee könnte aber durchaus einen Weg darstellen, um die nötige Verbindlichkeit der Beziehung zwischen Schüler:innen und Lehrkräften zu ermöglichen.
Die Anzahl der Schüler:innen an der „Online-Schule“ wäre nach den oben angestellten Überlegungen über das Schuljahr hinweg nicht stabil. Dies dürfte eine große Herausforderung für die Organisation des Schulbetriebes darstellen: Lehrkräfte müssten unabhängig von der jeweiligen Schüler:innenzahl und Gruppengröße bezahlt werden. Evtl. wäre dies über Tätigkeitsverschiebungen zu lösen, d.h. die Lehrkräfte der „Online-Schule“ würden bei freien Ressourcen verstärkt in der Konzeption eingesetzt oder sogar als Vertretungslehrkäfte an konventionellen Schulen in der Umgebung ihres Wohnortes.
Auch die Verbindlichkeit der Angebote der „Online-Schule“ müsste zudem durchdacht werden: Müsste es so etwas wie eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Angeboten geben?
Eine weitere für mich offene Frage wäre: Nach welchen Kriterien kann entschieden werden, wer als Schüler:in in den Genuss der „Online-Schule“ kommt und wer nicht? Hier müsste sorgfältig abgewogen werden!
Resumé
Eine „Online-Schule“ könnte aus meiner persönlichen Sicht tatsächlich für die beschriebene Gruppe der Schüler:innen ein faires Angebot für mehr Bildungsteilhabe sein, wäre aber vermutlich nicht kostenneutral für das betreffende Bundesland. Eine Überlegung wäre, die „Schule für Kranke„, die es in den meisten Bundesländern sowieso gibt, in die Richtung einer solchen staatlichen Online-Schule weiterzuentwickeln (hier: das entsprechende Beispiel aus Baden-Württemberg). Einige Fragen und Herausforderungen habe ich genau wie spezifische Chancen eines solchen Projektes oben skizziert, vermutlich gibt es aber noch erheblich mehr. Dennoch wäre es aus meiner Sicht einen Versuch wert, da die betroffenen Schüler:innen es uns als Gesellschaft wert sein könnten, oder?
Links zum Themenbereich
Anhörung Landtag NRW
Befassung des Landtags-Ausschusses „Schule und Bildung“ in NRW
ergänzende Hinweise zum Lernen in der digitalen Welt
Papier der KMK vom 10.12.2021
Universitätsschule Dresden
Homepage einer sehr innovativen Schule, die auf die Umsetzung speziell digitaler Anwendungen im Bereich Lernen setzt
OECD-Lernkompass 2030
Schrift der OECD (A. Schleicher) zu den Kompetenzen des 21. Jahrhunderts (21th Century Skills)
21th Century-Skills / Deeper Learning: Modebegriff oder Transformationskonzept?
Vortrag von A. Sliwka (Universität Heidelberg)
Adaptivität als Potential digitaler Werkzeuge
Foliensatz von D. Meurers (Universität Tübingen)
Was ist Digitalität?
Link auf gleichnamige Publikation von U. Hauck-Thum & J. Nöller, Philosophische und pädagogische Überlegungen zum Begriff der „Digitalität“
KONTAKT
Gerne via Twitter: